- Extraktion sämtlicher Zähne des Oberkiefers und Einsetzen einer Totalprothese,
obwohl eine derart radikale Behandlungsmethode nicht alternativlos war
- Durchführung einer (unnötigen) Operation bei Verdacht auf ein Liquor-Leck. Weniger invasive Behandlungsalternativen hätten vorrangig durchgeführt werden können und müssen.
- Erhebliche Probleme und neuerliche Operation nach einer (operativen) Meniskusnaht. Patient wurde aber nur über Meniskusteilresektion aufgeklärt, Einwilligung über tatsächlich durchgeführte OP-Technik bestand nicht.
- Komplikationen und Revisionsoperation nach Verplattung (nur) des Wirbelsäulensegments C6/C7. Klinisch war auch die Nervenwurzel C6 betroffen, weshalb die Verplattung der Segmente C6/C7 und C5/C6 indiziert gewesen wäre; Patient wurde vorab auch nur über die operative Sanierung beider Segmente aufgeklärt.
- Langwierige Beschwerden nach Durchführung einer operativen Meniskusteilresektion. Neben der tatsächlich durchgeführten Operationsmethode wären andere operative und konservative Möglichkeiten eine gleichwertige Alternative gewesen – Aufklärungsfehler.
- Unzureichende Aufklärung vor einer operativen Augenbrauenrekonstruktion: Wäre der Patient über die alternativen Behandlungsmöglichkeiten richtig und umfassend aufgeklärt worden, hätte er sich womöglich gegen die tatsächlich durchgeführte Operation entschieden. Die 10 – 15 cm lange z-förmige Narbe oberhalb des Ohrs, die aufgrund der durchgeführten Operation neu entstanden ist, wäre dem Patienten erspart geblieben.
- Während des Einschlagens des Führungsspießes in den Oberarmknochen fiel der Deckenmonitor und damit die Durchleuchtungskontrolle aus. Anstatt die Operation abzubrechen oder umgehend das Operationsverfahren zu wechseln, versuchte der Operateur den Nagel ohne Bildwandlerkontrolle einzubringen, wodurch es zu einer Oberarmschaftsprengung gekommen ist. Die heute noch bestehenden neurologischen Beeinträchtigungen sind Folge des Behandlungsfehlers.
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Schwerwiegende Fehler bei der Pflege in einem Alten- und Pflegeheim nach Schlaganfall eines Patienten; zum Glück für das Heim kam es zu keiner Haftung, weil der Patient die Folgen des Schlaganfalles auch bei richtiger pflegerischer Behandlung nicht überlebt hätte.
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Kommunikationsprobleme zwischen verschiedenen Abteilungen in einer Krankenanstalt führten dazu, dass dem Patienten nicht mitgeteilt wurde, dass Kontrolluntersuchungen der Augen zwingend notwendig gewesen wären, wodurch es zu massiven Verzögerungen gekommen ist. Die praktisch vollständige Erblindung an einem Auge ist das Ergebnis davon.
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Abszessbildung nach Brustentzündung machte notfallmäßig eine Operation notwendig. Abszessbildung wäre bei regelrechter Behandlung unter Umständen zu verhindern gewesen.
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Viel zu rasche Metallentfernung nach Schulteroperation, außerdem fand vorab keine CT-Untersuchung statt. Weitere Operationen mussten vorgenommen werden.
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Unzulängliche Aufklärung über konservative Behandlungsmöglichkeiten vor Endometriose-Operation.
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Fehlende Antibiose rund um eine Darm-Operation führte möglicherweise zu einer chronischen Infektion und Folge-Operationen.
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Trotz klaren klinischen Anzeichen wurde die Erkrankung Lichen sclerosus über viele Monate nicht erkannt. Bei frühzeitiger Diagnosestellung wären meiner Mandantin viele Schmerzen und Beschwerden erspart worden.
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Übersehen einer Strecksehnendurchtrennung des Zeigefingers, unterlassene (klinische und bildgebende) Kontrolle der Streckfähigkeit und eine zu lange Ruhigstellung führten zu einer Versteifung des Zeigefingerendgliedes.
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Im Rahmen einer operativen Lymphknotenentfernung wurde bei meinem Mandanten der Nervus accessorius und der Nervus auricularis magnus verletzt, was zu erheblichen Funktionsstörungen der Schulter und zu einem höchst unangenehmen Taubheitsgefühl im Bereich der rechten Gesichtshälfte geführt hat.
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Wiederholte Durchführung einer Operation an der Hand, was zu einer vollständigen Lähmung der Hand geführt hat (sogenannte Krallenhand), obwohl eine konservative Therapie die medizinisch bessere und vor allem sicherere Behandlungsmethode gewesen wäre.
- Hüftfehlstellung bei Teenager: Fehlerhafte Operationsmethode (rekonstruktiv statt korrigierend) führte zu schmerzhaften Hüft-Luxationen und neuerlicher Operation.
- Bei einer Operation aufgrund einer Entzündung der Gallenblase kam es zu einem kompletten Kontrollverlust der Operateurin: Es wurde u.a. die rechte Leberarterie verschlossen, der Gallengang zur Leber zerstört und die untere Hohlvene durch eine Naht auf etwa 50% eingeengt. Die Folgen sind dramatisch und werden meinen Mandanten bis ans Lebensende begleiten.
- Bleibende Instabilität des Mittelfingers der rechten Hand, weil eine Kapselverletzung am Grundgelenk des Mittelfingers übersehen (und nicht behandelt) wurde.
- Verabreichung von Benzodiazepinen an Neugeborenes in hochtoxischer Dosis ohne jegliche medizinische Indikation.
- Operation aufgrund einer Weichteilinfektion am Ellenbogen: Verletzung von Nerven aufgrund einer wahllosen und völlig unkonventionellen Schnittführung am Arm, wodurch eine deutliche Funktionseinbußen verbleiben werden.
- Vergleich mit einer slowakischen Augenklinik während eines Gerichtsverfahrens in Österreich, weil sich herausgestellt hat, dass die Operation ohne ausreichende Aufklärung erfolgte und daher rechtswidrig war.
- Mein Mandant kam im häuslichen Umfeld zu Sturz. Die Behandler stellten eine Ellenbogenluxation fest, weshalb mein Mandant operiert wurde. Eine ebenfalls unfallkausale Radius-Trümmerfraktur erkannte Wochen später erst eine ebenfalls zu Rate gezogene, bisher nicht involvierte Ärztin. Es musste eine weitere Operation durchgeführt werden, um auch den Bruch der Speiche sanieren zu können; bei richtiger Behandlung hätte man meinem Mandanten Schmerzen und vor allem eine zweite Operation ersparen können.
Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit meinem Kernthema „Medizinrecht“ übernehme ich sehr gerne Mandate, die aus Streitigkeiten mit der eigenen Unfallversicherung (hier geht es vor allem um Versicherungsleistungen aufgrund einer dauernden Invalidität nach einem Unfall oder um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung) oder diversen Sozialversicherungsträgern (Berufsunfähigkeit, Invalidität, Pflegegeld) resultieren.