- Fehlerhafte Implantation einer Hüftprothese (falscher Inklinationswinkel)
- Statt Wechsel der Hüftpfanne und des -kopfes wurde fälschlicherweise eine Reposition einer Hüftprothese versucht, wodurch bei der Patientin der Oberschenkelhals gebrochen wurde
- Bei einer Schulter-OP wurde seitens der Operateure derart schleißig und lückenhaft dokumentiert, dass der gerichtlich bestellte Sachverständiger rückblickend nicht feststellen konnte, was intraoperativ gesehen oder gemacht wurde. Nachdem die Patientin nach der OP nach wie vor große Schmerzen und Beschwerden hatte, musste davon ausgegangen werden, dass beim Eingriff Fehler passiert sind.
- Auftreten von Komplikationen nach durchgeführter Darm-Operation: Haftung der Krankenanstalt dem Grunde nach, weil der Patient nicht darüber aufgeklärt wurde, dass es – neben der durchgeführten Operationsmethode – noch eine andere Operationstechnik (mit anderen Risiken, Vor- und Nachteilen) gegeben hätte.
- Mangelhafte Aufklärung vor einer Hallux-Operation (samt anschließenden Komplikationen und Folge-Operationen), weil nicht über adäquate alternative (und weniger riskante) Behandlungsmethoden gesprochen worden ist.
- Zuspruch eines Schmerzengeldbetrages in der Höhe von EUR 180.000 nach einem von den behandelnden Ärzten in einer Krankenanstalt verschuldeten Anästhesiezwischenfall, der extreme Folgen für meine Mandantin mit sich brachte (und auch das künftige Leben enorm beeinträchtigen wird); siehe hiezu die Entscheidung des OGH zu 1 Ob 31/20w.
- Operation trotz Infektion nach Hautablederung am Unterarm; mehrere Revisionen notwendig.
- Fehlinterpretation bildgebender Befunde: Übersehen von Wirbelkörperbruch.
- Fragliche Infektion und massive Wundheilungsstörungen nach Injektion einer Cortisonspritze ins Sprunggelenk
- Verletzung der Labien im Zuge einer Konisation, Aufklärung fragwürdig
- Ungeklärte Infektion samt anschließender notwendiger Abszessspaltung nach Injektion einer Cortisonspritze in den Oberarm
- Lähmungserscheinungen infolge fraglicher Behandlungsschritte nach (ischämischen) Schlaganfall – Thrombolyse war nicht deshalb nicht rechtzeitig möglich
- Intraoperative Verletzung der Harnleiter aufgrund einer Verwechslung mit einem Gefäß, was zu Folgeoperationen und zur Entfernung der linken Niere geführt hat
- Extraktion sämtlicher Zähne des Oberkiefers und Einsetzen einer Totalprothese,
obwohl eine derart radikale Behandlungsmethode nicht alternativlos war
Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit meinem Kernthema „Medizinrecht“ übernehme ich sehr gerne Mandate, die aus Streitigkeiten mit der eigenen Unfallversicherung (hier geht es vor allem um Versicherungsleistungen aufgrund einer dauernden Invalidität nach einem Unfall oder um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung) oder diversen Sozialversicherungsträgern (Berufsunfähigkeit, Invalidität, Pflegegeld) resultieren.