Im Folgenden finden Sie stichwortartig und beispielhaft Auszüge aus unterschiedlichen Gerichtsverfahren gegen niedergelassene Ärzte oder Krankenanstalten. Diese Prozessergebnisse führten letztlich dazu, dass die Behandlungsseite zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurde oder ich für meine Mandanten günstige Vergleiche abschließen konnte.
Schwerwiegende Fehler bei der Pflege in einem Alten- und Pflegeheim nach Schlaganfall eines Patienten; zum Glück für das Heim kam es zu keiner Haftung, weil der Patient die Folgen des Schlaganfalles auch bei richtiger pflegerischer Behandlung nicht überlebt hätte.
Kommunikationsprobleme zwischen verschiedenen Abteilungen in einer Krankenanstalt führten dazu, dass dem Patienten nicht mitgeteilt wurde, dass Kontrolluntersuchungen der Augen zwingend notwendig gewesen wären, wodurch es zu massiven Verzögerungen gekommen ist. Die praktisch vollständige Erblindung an einem Auge ist das Ergebnis davon.
Abszessbildung nach Brustentzündung machte notfallmäßig eine Operation notwendig. Abszessbildung wäre bei regelrechter Behandlung unter Umständen zu verhindern gewesen.
Viel zu rasche Metallentfernung nach Schulteroperation, außerdem fand vorab keine CT-Untersuchung statt. Weitere Operationen mussten vorgenommen werden.
Unzulängliche Aufklärung über konservative Behandlungsmöglichkeiten vor Endometriose-Operation.
Fehlende Antibiose rund um eine Darm-Operation führte möglicherweise zu einer chronischen Infektion und Folge-Operationen.
Trotz klaren klinischen Anzeichen wurde die Erkrankung Lichen sclerosus über viele Monate nicht erkannt. Bei frühzeitiger Diagnosestellung wären meiner Mandantin viele Schmerzen und Beschwerden erspart worden.
Übersehen einer Strecksehnendurchtrennung des Zeigefingers, unterlassene (klinische und bildgebende) Kontrolle der Streckfähigkeit und eine zu lange Ruhigstellung führten zu einer Versteifung des Zeigefingerendgliedes.
Im Rahmen einer operativen Lymphknotenentfernung wurde bei meinem Mandanten der Nervus accessorius und der Nervus auricularis magnus verletzt, was zu erheblichen Funktionsstörungen der Schulter und zu einem höchst unangenehmen Taubheitsgefühl im Bereich der rechten Gesichtshälfte geführt hat.
Wiederholte Durchführung einer Operation an der Hand, was zu einer vollständigen Lähmung der Hand geführt hat (sogenannte Krallenhand), obwohl eine konservative Therapie die medizinisch bessere und vor allem sicherere Behandlungsmethode gewesen wäre.
Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs mit meinem Kernthema „Medizinrecht“ übernehme ich sehr gerne Mandate, die aus Streitigkeiten mit der eigenen Unfallversicherung (hier geht es vor allem um Versicherungsleistungen aufgrund einer dauernden Invalidität nach einem Unfall oder um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung) oder diversen Sozialversicherungsträgern (Berufsunfähigkeit, Invalidität, Pflegegeld) resultieren.